Grundstücksmutationen
Die Geodata Glarus AG ist in den drei Glarner Gemeinden Glarus, Glarus Nord und Glarus Süd als Nachführungsgeometer für die amtlichen Vermessung zuständig. In den Aufgabenbereich der Nachführung gehört auch die Vermessung von Grundstücken. Sollen die Grenzen zwischen Grundstücken geändert werden, ein Grundstück geteilt oder parzelliert oder ein Baurecht errichtet werden, sind Sie bei uns richtig.
Beispiel einer Mutationsurkunde mit Tabelle, Plan und Liegenschaftsbeschrieben
Vorgehen
Gerne beraten wir Sie bereits vor einer Auftragserteilung für eine Grundstücksmutation bei der Grenzziehung, einer sinnvollen Parzellierung oder bei der Einholung der notwendigen Bewilligungen. Die Grundeigentümer definieren das Grundstückgeschäft und erteilen dem Geometer den Auftrag für eine Grundstückmutation. Die Geodata Glarus AG nimmt die Vermessung gemäss Auftrag vor und erstellt die Mutationsurkunde mit allen notwendigen Dokumenten für die Erstellung der (Kauf-)Verträge und / oder die Anmeldung und Eintrag des Grundstücksgeschäftes im Grundbuch.
Wir empfehlen Ihnen nach Vorliegen der Mutationsunterlagen eine im Kantonalen Register eingetragene Urkundsperson (Notar) mit dem Aufsetzen und der Beurkundung der Verträge. Dieser meldet das Geschäft anschliessend zur Eintragung im Grundbuch an.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail mit Ihrer Frage.
Wir helfen Ihnen gerne.
Kennzeichnung Grenzen vor Ort
Marksteine aus Granit markieren Grenzpunkte
Bolzen kennzeichnet einen Grenzpunkt