46°14′06.70″N8°0′55.60″O

46°14′06.70″N 8°0′55.60″O

x

Keine Felder gefunden.

46°14′06.70″N8°0′55.60″O

46°14′06.70″N 8°0′55.60″O

x

46°14′06.70″N8°0′55.60″O

46°14′06.70″N 8°0′55.60″O

x

2716901.686.1231158.187/
2716901.686 1231158.187 / 420.057

Rekonstruktion von Grenzpunkten

Grenzpunkte sind wichtige Instrumente, um Grundstücksgrenzen zu markieren. Sie schaffen Klarheit und Rechtssicherheit, zum Beispiel zwischen Nachbarn. Gemäss Geoinformationsgesetz (SR 510.62) besteht in der Schweiz die Pflicht Grenzpunkte und andere Vermessungspunkte auf seinem Grundstück und an Gebäuden zu dulden. Entfernte oder beschädigte Grenzzeichen sind zulasten des Verursachers wiederherzustellen.

Sind bestehende Punkte nicht mehr sichtbar, suchen wir sie auf, legen sie frei, kontrollieren sie und stellen sie falls nötig wieder instand. Fehlt das Grenzzeichen, stecken wir den Grenzpunkt an seinem ursprünglichen Ort wieder ab – wir “rekonstruieren” den Punkt – und kennzeichnen den Punkt durch Setzen eines neuen Grenzzeichens.

Bei Bauarbeiten – etwa bei Strassensanierungen oder Werkleitungsbauten – werden Grenzpunkte und Vermessungszeichen häufig zerstört. Nach Abschluss der Arbeiten stellen wir die Kennzeichnung der zerstörten Grenzzeichen im Auftrag und zulasten des Verursachers wieder her.

Wissen Sie nicht, wo die Grenzen Ihres Grundstücks verlaufen?

Kontaktieren Sie uns.